Wir bringen den Bildungsurlaub in die Schweiz

In den meisten Bundesländern Deutschlands haben die ArbeitnehmerInnen den rechtlichen Anspruch, sich bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zu fünf Tage von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden. Diesen sogenannten Bildungsurlaub gibt es in anderen Ländern bislang nicht.

Das Schweizer ICT-Unternehmen Baeriswyl Tschanz & Partner AG geht hier einen neuen Weg und bietet allen Mitarbeitenden die Möglichkeit, alle zwei Jahre eine Woche lang an unserem Kurs „Stressbewältigung und Burnout-Prävention“ teilzunehmen. Dabei zahlt das Unternehmen nicht nur (wie beim klassischen deutschen Vorbild) den Lohn fort, sondern übernimmt sogar die Kurskosten (mehr Infos hier).

Wie kam es zu dieser Kooperation? Der CEO Remo kam erstmals im Herbst 2021 zum Yoga auf die Insel zu zu uns. Ein Jahr später absolvierte er zusammen mit seiner Frau Jennifer die Yogalehrer Ausbildung bei uns und hat dabei wichtige Erkenntnisse in Sachen Gesundheitsvorsorge gewonnen. Daraus entstand die Idee, die Mitarbeitenden aktiv im Bereich des persönlichen Wohlbefindens zu unterstützen. Er ist überzeugt, dass dies eine nachhaltige Investition in die Mitarbeitenden sein wird.

Ende Juni waren Hardy und ich in der Schweiz, um unser Konzept im Unternehmen persönlich vorzustellen.

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About Our Proprietor
Sally Prompt

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bildungsurlaube

1. Anmeldung und Zahlung
Die Teilnahme am Bildungsurlaub wird durch die rechtzeitige Zahlung der Seminargebühr verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn zu begleichen. Erst mit dem vollständigen Zahlungseingang ist der Platz fest für den Teilnehmer reserviert.

2. Stornierung und Nichterscheinen Sollte der Teilnehmer ohne vorherige Absage nicht zum Seminar erscheinen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Seminargebühr. Auf Anfrage kann jedoch ein Ersatztermin angeboten werden, sofern Kapazitäten vorhanden sind.

3. Rücktrittsrecht Ein kostenfreier Rücktritt vom Seminar ist bis 14 Tage vor Beginn möglich. Es wird eine Bearbeitgungsgebühr in Höhe von 30 Euro fällig. Alternativ kann auch hier ein Ersatztermin angeboten werden. Bei späterer Stornierung kann die Seminargebühr nicht erstattet werden, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.

4. Seminarabsage durch den Veranstalter
Sollte der Bildungsurlaub aufgrund unvorhersehbarer Umstände abgesagt werden müssen, wird der vollständige Betrag erstattet oder ein Alternativtermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Haftung
Die Teilnahme am Seminar erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Unfälle oder den unsachgemäßen Umgang mit den Kursinhalten entstehen.