Bildungsurlaub

In den meisten Bundesländern haben ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zu fünf Tage von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden.

Bis auf Bayern und Sachsen gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, die das regeln. Meist handelt es sich um einen Zeitraum von fünf Tagen pro Kalenderjahr. Die Seminargebühren zahlt der Arbeitnehmer, während der Arbeitgeber den Lohn für die Tage der Freistellung fortzahlt. Interessierte sollten sich zuerst online mit den Vorgaben ihres Bundeslandes vertraut machen. Entscheidend ist hierbei im Zweifelsfall das Bundesland, in dem der Arbeitsplatz, nicht der Wohnort, liegt.

Hat man ein interessantes Angebot gefunden, ist es ratsam, damit frühzeitig auf den Arbeitgeber zuzugehen. Die meisten Landesgesetze sehen vor, dass der Antrag auf Freistellung mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung einzureichen ist.

In den Landesgesetzen sind verschiedene Gründe festgelegt, aus denen Arbeitgeber die Freistellung für den konkreten Zeitraum ablehnen können. Dazu zählt etwa akuter Personalmangel. In vielen Bundesländern können die Bildungsurlaubstage zweier Jahre aber gewissermaßen addiert werden.

Für unsere Seminare und Yogalehrer_Ausbildungen kann aktuell Freistellung in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Baden Württemberg, Bremen, Schleswig Holstein, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Sachsen Anhalt, Hessen und Saarland beantragt werden.

Es besteht die Möglichkeit zur Freistellung für 10 Tage (pro 2 Kalenderjahre)

Unsere Kurse sind als Präventionskurs bei den Krankenkassen anerkannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bildungsurlaube

1. Anmeldung und Zahlung
Die Teilnahme am Bildungsurlaub wird durch die rechtzeitige Zahlung der Seminargebühr verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn zu begleichen. Erst mit dem vollständigen Zahlungseingang ist der Platz fest für den Teilnehmer reserviert.

2. Stornierung und Nichterscheinen Sollte der Teilnehmer ohne vorherige Absage nicht zum Seminar erscheinen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Seminargebühr. Auf Anfrage kann jedoch ein Ersatztermin angeboten werden, sofern Kapazitäten vorhanden sind.

3. Rücktrittsrecht Ein kostenfreier Rücktritt vom Seminar ist bis 14 Tage vor Beginn möglich. Es wird eine Bearbeitgungsgebühr in Höhe von 30 Euro fällig. Alternativ kann auch hier ein Ersatztermin angeboten werden. Bei späterer Stornierung kann die Seminargebühr nicht erstattet werden, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.

4. Seminarabsage durch den Veranstalter
Sollte der Bildungsurlaub aufgrund unvorhersehbarer Umstände abgesagt werden müssen, wird der vollständige Betrag erstattet oder ein Alternativtermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Haftung
Die Teilnahme am Seminar erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Unfälle oder den unsachgemäßen Umgang mit den Kursinhalten entstehen.