Bildungsurlaub

In den meisten Bundesländern haben ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zu fünf Tage von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden.

Bis auf Bayern und Sachsen gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, die das regeln. Meist handelt es sich um einen Zeitraum von fünf Tagen pro Kalenderjahr. Die Seminargebühren zahlt der Arbeitnehmer, während der Arbeitgeber den Lohn für die Tage der Freistellung fortzahlt. Interessierte sollten sich zuerst online mit den Vorgaben ihres Bundeslandes vertraut machen. Entscheidend ist hierbei im Zweifelsfall das Bundesland, in dem der Arbeitsplatz, nicht der Wohnort, liegt.

Hat man ein interessantes Angebot gefunden, ist es ratsam, damit frühzeitig auf den Arbeitgeber zuzugehen. Die meisten Landesgesetze sehen vor, dass der Antrag auf Freistellung mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung einzureichen ist.

In den Landesgesetzen sind verschiedene Gründe festgelegt, aus denen Arbeitgeber die Freistellung für den konkreten Zeitraum ablehnen können. Dazu zählt etwa akuter Personalmangel. In vielen Bundesländern können die Bildungsurlaubstage zweier Jahre aber gewissermaßen addiert werden.

Für unsere Seminare und Yogalehrer_Ausbildungen kann aktuell Freistellung in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Baden Württemberg, Bremen, Schleswig Holstein, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Sachsen Anhalt, Hessen und Saarland beantragt werden.

Es besteht die Möglichkeit zur Freistellung für 10 Tage (pro 2 Kalenderjahre)

Unsere Kurse sind als Präventionskurs bei den Krankenkassen anerkannt.